Die Mehrheit der Beschäftigten im Personalwesen haben als Quereinsteiger:innen in diesem Bereich angefangen. Sie haben die Personalarbeit nach und nach übernommen und sich die erforderlichen Fachkenntnisse mittels „Learning on the job“ angeeignet.
In der täglichen Praxis machen diese Mitarbeiter:innen oft die Erfahrung, dass sie ihre Aufgaben mit fundiertem personalwirtschaftlichen Hintergrundwissen noch besser ausführen könnten. Der Studiengang Personalfachkraft macht Sie daher mit den Schwerpunkten der Personalarbeit vertraut und befähigt Sie, eigenverantwortlich und selbständig wichtige Aufgabenbereiche der Personalarbeit zu übernehmen.
Aufbauend auf dem Studiengang Personalfachkraft können Sie sich entweder direkt anschließend oder zu einem späteren Zeitpunkt auf die Prüfung Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann vorbereiten. Die Inhalte des Online-Studiengangs Personalfachkraft werden angerechnet. Der Abschluss Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann ermöglicht Ihnen die Übernahme von Führungsaufgaben im Personalwesen.
Als Personalfachkraft wirken Sie beim Recruiting mit und beherrschen sämtliche, administrativen Personalaufgaben. Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und wenden diese in Ihrer täglichen Arbeit, z. B. bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages, an. Darüber hinaus wirken Sie bei der Umsetzung von Einkommens- und Vergütungssystemen mit und sind in der Lage die Lohn- und Gehaltsabrechnung durchzuführen. Des Weiteren setzen Sie als interne Dienstleister:in für die Mitarbeitenden die Sozialleistungen Ihres Unternehmens um.
Durch Ihre Arbeit tragen Sie aktiv zur Entlastung der Personalleitung und der Geschäftsführung bei.
Der durch die Akademie Handel zertifizierte Abschluss Personalfachkraft ist eine Zusatzqualifikation zu Ihrem kaufmännischen Abschluss und findet sich in verschiedensten Stellenanzeigen wieder, so z. B. als:
Momentan ist für das gewählte Angebot keine Online-Infoveranstaltung verfügbar. Wir planen bereits neue. Melden Sie sich gerne, wenn Sie Interesse an einer Online-Infoveranstaltung haben.
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Ich bin gerne für Sie da:
Besonders sinnvoll ist diese Weiterbildung, wenn Sie z. B.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob diese Qualifikation für Sie das Richtige ist, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne.
Wenn Sie nach dem Zertifikatsstudiengang Personalfachkraft (Abschnitt 1-2) auch die Weiterbildungsprüfung Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau (Abschnitt 3-4) ablegen möchten, müssen Sie die hierfür erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen Personalfachkaufmann/-frau nachweisen.
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Bei Interesse senden Sie uns bitte eine Nachricht. Wir informieren Sie umgehend, sobald neue Termine angeboten werden.
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Weiterbildung bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder unter www.finanzamt.bayern.de