18 Monate
Allgemeine Informationen zum Studiengang finden Sie unter Bildungsangebote > Studiengang > Handelsfachwirt/-in.
Nachfolgend finden Sie die terminspezifischen Informationen.
Handelsfachwirt:innen sind in der Lage, alle im Handelsunternehmen anfallenden Führungsaufgaben zu übernehmen. Durch vertieftes, handelsspezifisches Fachwissen sowie organisatorisch-methodische Kenntnisse verstehen sie Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang und können diese beurteilen. Auf dieser Grundlage werden sie planerisch und strategisch tätig.
Typische Positionen und Aufgabenfelder für Handelsfachwirt:innen sind:
Die Absolvent:innen des Abschlusses Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in erwerben den allgemeinen Hochschulzugang.
Das Studium kommt für alle Mitarbeitenden aus Handel und Vertrieb in Frage, die über ausreichend Berufspraxis verfügen und ihre Zeit und Energie gezielt investieren möchten, um ihre Karriere weiter voranzutreiben.
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im Handel im weiteren Sinn erworben werden und erst zum Zeitpunkt der ersten schriftlichen IHK-Teilprüfung vollständig erbracht sein (Ausnahme: Bei Vollzeitstudiengängen muss die Berufspraxis bereits bei Studienbeginn erbracht sein.)
18 Monate
Dienstag und Donnerstag von 18.00 - 21.15 Uhr + ca. 4 Samstage im Gesamtzeitraum von 08.00 - 15.15 Uhr
Wir sichern Ihren Lernerfolg, indem wir
kombinieren.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am interaktiven Live-Online-Unterricht:
Industrie- und Handelskammer
Teil 1: schriftlich 26.03.2026, Teil 2: schriftlich 18.09.2026, mündlich: vorauss. Ende 2026 (Info lt. IHK)
4.200,00 Euro (inkl. 310,00 Euro Lernmaterial). Prüfungsgebühren werden gesondert von der IHK in Rechnung gestellt.
Dieser Studiengang ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG), derzeit mit bis zu 75 % der Studiengangs- und Prüfungsgebühren.
Zusätzlich erhalten Absolvent:innen dieses Studiengangs, bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung, derzeit 3.000 € Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung (Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern).
Die Prämienregelungen in anderen Bundesländern finden Sie in dieser Übersicht.