12 Monate
Allgemeine Informationen zum Studiengang finden Sie unter Bildungsangebote > Studiengang > Fachwirt/-in im E-Commerce.
Nachfolgend finden Sie die terminspezifischen Informationen.
Durch die Weiterbildung Fachwirt/-in im E-Commerce erwerben Sie fundierte Kenntnisse im strategischen und operativen Onlinehandel. Der Fokus liegt auf der Analyse und Gestaltung sämtlicher E-Commerce-Prozesse im Unternehmen und deren strategische Weiterentwicklung.
Als Fachwirt/-in im E-Commerce beraten Sie die Geschäftsführung in der strategischen Ausrichtung des Bereichs Onlinehandel und arbeiten eng mit dem Marketing- und Vertriebsteam zusammen. Auch das Wissen über aktuelle Trends und Entwicklungen macht Sie zu einem:r gefragten Ansprechpartner:in im Unternehmen.
Typische Positionen im Unternehmen:
Auch auf die Selbstständigkeit mit der Gründung oder Übernahme eines eigenen Online-Shops sind Sie vorbereitet.
Die Absolventen:innen des Abschlusses Fachwirt/-in im E-Commerce erwerben den allgemeinen Hochschulzugang.
Der Studiengang kommt für alle Mitarbeitenden aus dem Bereich E-Commerce in Frage, die über ausreichend Berufspraxis verfügen, ihr Fachwissen ausbauen und mehr Verantwortung im Job übernehmen möchten.
Die Berufserfahrung muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von Fachwirt:innen im E-Commerce haben und erst zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung erbracht sein.
12 Monate
Freitag von 17.00 - 20.15 Uhr und Samstag von 08.00 - 15.15 Uhr
Wir sichern Ihren Lernerfolg, indem wir
kombinieren.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am interaktiven Live-Online-Unterricht:
Industrie- und Handelskammer
18. / 19. Februar 2026
4.900,00 Euro (inkl. 300,00 Euro Lernmaterial). Prüfungsgebühren werden gesondert von der IHK in Rechnung gestellt.
Dieser Studiengang ist förderungsfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG), derzeit mit bis zu 75 % der Studiengangs- und Prüfungsgebühren.
Zusätzlich erhalten Absolvent:innen dieses Studiengangs, bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung, derzeit 3.000 € Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung (Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern).
Die Prämienregelungen in anderen Bundesländern finden Sie in dieser Übersicht.