Wie viele pflanzliche Inhaltsstoffe sind in Magen-Darm-Tee und warum gilt dieser als Arzneimittel? Welchen Dünger darf ich gefahrlos in meinem Garten verwenden?
Um hier kompetent antworten und auf die Wünsche der Kund:innen eingehen zu können, sind Verkäufer:innen in Fachgeschäften in den Bereichen Arznei- und Pflanzenschutzmittel zum Teil gesetzlich verpflichtet, die erforderliche Sachkunde mit einer Prüfung zu erbringen und nachzuweisen.
Allerdings versteht es sich gerade im Verkauf nicht von selbst, dass Sie als Mitarbeiter:in das entsprechende Wissen schon mitbringen – daher bereiten wir Sie als Berufseinsteiger:in, Quereinsteiger:in oder erfahrenes Verkaufspersonal in unseren Sachkundeseminaren auf Ihren Alltag im Fachgeschäft vor.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen halbtägige Pflanzenschutz-Auffrischungsseminare, mit denen Sie den gesetzlichen Anforderungen (Auffrischung alle drei Jahre) nachkommen können.
Vor Seminarbeginn erhalten Sie von uns die jeweils auf das Seminar abgestimmten Lernmaterialien. Zum einen greifen wir dabei auf geeignete Fachliteratur zurück, zum anderen haben wir extra für unsere Sachkundeseminare eigene Lernmaterialien (z. B. Präsentationen) entwickelt. So können Sie sich einen ersten Überblick über die Theorie und die Fachbegriffe verschaffen sowie Ihre Lernfortschritte kontrollieren.
An den Seminarterminen haben Sie dann Gelegenheit mit den Dozierenden anhand umfangreicher Proben die Erkennung der Arzneimittel bzw. Pflanzenschutzmittel zu üben. Hierbei kommt es vor allem auf das Lernen mit allen Sinnen an. Wie riecht z. B. Schafgarbe, welches Gefahrensymbol wird mit einem schwarzen Kreuz auf orangenem Hintergrund dargestellt?
Unsere Dozierenden übernehmen dabei die Rolle der Lernbegleitenden und stehen für all Ihre auftretenden Fragen zur Verfügung. Somit gehen Sie auf den Punkt vorbereitet in die Prüfung bei der zuständigen Behörde.
11 Abende, 4 Unterrichtsstunden pro Woche
11 Abende, 4 Unterrichtsstunden pro Woche
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Weiterbildung bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder unter www.finanzamt.bayern.de