Sachkundeseminare

Besser verkaufen durch kompetente und sachkundige Antworten

Wie viele pflanzliche Inhaltsstoffe sind in Magen-Darm-Tee und warum gilt dieser als Arzneimittel? Welchen Dünger darf ich gefahrlos in meinem Garten verwenden?

Um hier kompetent antworten und auf die Wünsche der Kund:innen eingehen zu können, sind Verkäufer:innen in Fachgeschäften in den Bereichen Arznei- und Pflanzenschutzmittel zum Teil gesetzlich verpflichtet, die erforderliche Sachkunde mit einer Prüfung zu erbringen und nachzuweisen.

Allerdings versteht es sich gerade im Verkauf nicht von selbst, dass Sie als Mitarbeiter:in das entsprechende Wissen schon mitbringen – daher bereiten wir Sie als Berufseinsteiger:in, Quereinsteiger:in oder erfahrenes Verkaufspersonal in unseren Sachkundeseminaren auf Ihren Alltag im Fachgeschäft vor.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen halbtägige Pflanzenschutz-Auffrischungsseminare, mit denen Sie den gesetzlichen Anforderungen (Auffrischung alle drei Jahre) nachkommen können.

Unsere Arbeitsweise

Vor Seminarbeginn erhalten Sie von uns die jeweils auf das Seminar abgestimmten Lernmaterialien. Zum einen greifen wir dabei auf geeignete Fachliteratur zurück, zum anderen haben wir extra für unsere Sachkundeseminare eigene Lernmaterialien (z. B. Präsentationen) entwickelt. So können Sie sich einen ersten Überblick über die Theorie und die Fachbegriffe verschaffen sowie Ihre Lernfortschritte kontrollieren.

An den Seminarterminen haben Sie dann Gelegenheit mit den Dozierenden anhand umfangreicher Proben die Erkennung der Arzneimittel bzw. Pflanzenschutzmittel zu üben. Hierbei kommt es vor allem auf das Lernen mit allen Sinnen an. Wie riecht z. B. Schafgarbe, welches Gefahrensymbol wird mit einem schwarzen Kreuz auf orangenem Hintergrund dargestellt?

Unsere Dozierenden übernehmen dabei die Rolle der Lernbegleitenden und stehen für all Ihre auftretenden Fragen zur Verfügung. Somit gehen Sie auf den Punkt vorbereitet in die Prüfung bei der zuständigen Behörde.

Fakten

  • Seminarformen
    Vormittags-, Abend-, Samstags- und Mehrtagesseminar
  • Seminardauer
    1 Vormittag (Auffrischung), 4 Nachmittage,
    11 Abende oder 3 Tage
  • Seminargebühren
    ab 326,00 Euro
  • Seminarabschluss
    Abschlussprüfung bei den zuständigen Behörden bzw. Auffrischungs-Zertifikat der Akademie Handel
  • Finanzielle Förderung
    steuerliche Berücksichtigung

Welche Inhalte vermitteln die verschiedenen Sachkundeseminare?

Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln

  • das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel
  • Welche Pflanzen oder Chemikalien werden in freiverkäuflichen Arzneimitteln verwendet?
  • Wie erkennt man offensichtlich verwechselte, verfälschte oder verdorbene frei verkäufliche Arzneimittel?
  • die richtige Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, Verfallsdatum
  • ordnungsgemäßes Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel
  • Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechts der Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens, soweit sie für freiverkäufliche Arzneimittel von Bedeutung sind
  • Gefahren bei unsachgemäßem Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Verkauf von Pflanzenschutzmitteln

  • integrierter Pflanzenschutz
  • Schadursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
  • indirekte und direkte Pflanzenschutzmaßnahmen
  • Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln
  • Schutzmaßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren
  • Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit Pflanzenschutzmitteln
  • Aufbewahren und Lagern von Pflanzenschutzmitteln
  • sachgerechte Entsorgung von Pflanzenschutzmittelresten und –behältnissen
  • sachgemäßer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
  • Rechtsvorschriften

Auffrischungsseminar: Verkauf von Pflanzenschutzmitteln

  • Wiederholung folgender Bereiche:
  • Rechtsgrundlagen
  • der integrierte Pflanzenschutz
  • Schadursachen
  • Pflanzenschutzmittelkunde
  • Risikomanagement und Anwenderschutz
Individuelle Angebote für Firmen

Dieses Seminar ist auch als individuelles Firmenangebot buchbar.

Die kommenden Sachkundeseminare in der Übersicht

Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?

Steuerliche Berücksichtigung

Sie haben die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Weiterbildung bei Ihrer Einkommens­steuererklärung geltend zu machen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder unter www.finanzamt.bayern.de

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